Teilnahme am Rehasport
Die Hausärzte füllen in der Regel die Verordnungen aus. Häufig empfehlen diese bereits einen Rehasport-Anbieter, ansonsten können entsprechende Einrichtungen leicht über eine eigenständige Internetrecherche (z.B. Google) gefunden werden.
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Schritt 1
Der Arzt, gewöhnlich der Hausarzt, verordnet seinem Patienten Rehabilitationssport und stellt ihm das Formular 56 aus
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Schritt 2
Diese Verordnung muss bei der Krankenkasse des Patienten eingereicht und genehmigt werden
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Schritt 3
Nach Genehmigung kann der Patient kostenfrei am Rehasport teilnehmen und sich einen Rehasport-Anbieter suchen
Rehasport Definition
Rehasport ist die Kurzform von Rehabilitationssport und findet als Gruppentraining statt, welches von qualifizierten Übungsleitern betreut wird. Beim Rehasport handelt sich um eine Leistung für von (körperlich) Behinderung bedrohten Menschen, die wieder dauerhaft in das Arbeitsleben sowie in die Gesellschaft integriert werden sollen. Der Arzt verordnet die Teilnahme am Rehasport. Er händigt betroffenen Menschen das Formular 56 für Rehasport oder Funktionstraining aus, welches sie bei ihrer Krankenkasse einreichen. Nach Bewilligung des Formulars kann sich der Rehasportler eine Rehasport-Einrichtung suchen, einen Termin vereinbaren und schließlich mit dem Gruppentraining beginnen. Rehasport vom Arzt verordnet und zu 100% von den Krankenkassen bezahlt!
Rehasport-Gruppentraining
Rehasportler haben mit einer Verordnung den Anspruch auf 50 Übungseinheiten innerhalb der nächsten 18 Monate. Sonderfälle (chronische Erkrankungen) sind 120 ÜE, die innerhalb von 36 Monaten abzutrainieren sind. Ein Gruppentraining besteht mindestens aus 5 und maximal aus 15 Teilnehmern Eine Einheit dauert 45 min (Ausnahmen 60 min). Das Training wird ausschließlich von einem qualifizierten Übungsleiter geleitet. Nach Ablauf einer Verordnung sind Folgeverordnungen möglich